Mit dem charGER e.V. hat sich im Mai ein Dachverband aus den Unternehmen Wirelane, reev, Amperio und Jolt Energy firmiert, der sich auf den Ausbau und die Optimierung von Ladeinfrastruktur in Deutschland fokussiert. Die Lobbyisten begrüßen den „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ der Regierung, fordern aber verbindlichere Umsetzung, einfachere Genehmigungen und stärkere Unterstützung der Kommunen.
Man begrüße die Zielsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030, den Ausbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland weiter voranzutreiben, so der Verband. Man sehe in den vorgesehenen Maßnahmen wichtige Schritte zur Stärkung von Investitionssicherheit, Netzintegration, Nutzerfreundlichkeit und Innovation, mahne jedoch mehr Verbindlichkeit, klare Zuständigkeiten und eine stärkere Unterstützung der Kommunen an.
„Der Masterplan setzt die richtigen Schwerpunkte und zeigt, dass Deutschland beim Ausbau der Ladeinfrastruktur insgesamt gut vorankommt“, sagt Eduard Schlutius, Vorstandsvorsitzender des charGER e.V. „Entscheidend ist nun, dass die Umsetzung nicht an Bürokratie, unklaren Zuständigkeiten oder fehlenden Ressourcen in den Kommunen scheitert.“
Bürokratieabbau und beschleunigte Genehmigungen
Ein zentrales Hemmnis für den Ausbau der Ladeinfrastruktur bleibe der hohe bürokratische Aufwand. Der charGER e.V. unterstütze daher ausdrücklich die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände und der Wirtschaft nach einem konsequenten Bürokratieabbau.
Vereinfachung und Standardisierung: Die geplanten Maßnahmen zur Vereinfachung von Meldepflichten, zur Digitalisierung und Standardisierung von Netzanschlussverfahren sowie zur Flexibilisierung der Bauleitplanung seien wichtige Schritte. Es brauche jedoch eine noch stärkere Verbindlichkeit und klare Fristen für Genehmigungsbehörden, um Planungs- und Umsetzungszeiten spürbar zu verkürzen.
Kommunale Unterstützung: Gerade kleinere und mittlere Kommunen benötigten gezielte finanzielle und personelle Unterstützung, um ihre Rolle als Planungs- und Genehmigungsbehörden wahrnehmen zu können. Die Einrichtung von dedizierten, entscheidungsbefugten Verantwortlichkeiten sowie Ansprechpartnern für den Auf- und Ausbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturprojekten innerhalb der Kommunen werde ausdrücklich empfohlen.
Praxisnahe Hilfsmittel: Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur sollte gemeinsam mit den Verbänden praxisnahe Tools und Leitfäden entwickeln, die bundesweit einheitlich anwendbar sind und den Erfahrungsaustausch fördern.
„Wirtschaftlichkeit sichern – auch außerhalb urbaner Räume“
Die Wirtschaftlichkeit des Ladeinfrastruktur-Betriebs bleibe insbesondere in ländlichen und touristischen Regionen eine Herausforderung. Der Verband fordert daher:
Anreize: Der Masterplan müsse gezielt Maßnahmen vorsehen, die den wirtschaftlichen Betrieb auch dort ermöglichen, wo die Auslastung schwankt oder gering ist. Dazu gehörten Investitionszuschüsse und die gezielte Einbindung halböffentlicher Ladepunkte (z.B. bei Handel, Arbeitgebern, Hotels).
THG-Quote als Förderinstrument: Die THG-Quote sollte als marktwirtschaftliches Förderinstrument weiterentwickelt und so ausgestaltet werden, dass sie Fehlanreize vermeidet und den Ausbau der Ladeinfrastruktur wirksam und haushaltsneutral unterstützt.
Innovation, Transparenz und Kooperation
Darüber hinaus würdigt der charGER e.V. die geplanten Maßnahmen zur Netzintegration, Innovationsförderung und Kommunikation, betont jedoch die Notwendigkeit klarer Strukturen und regelmäßiger Abstimmung:
Netzintegration: Die Transparenz über verfügbare Netzkapazitäten müsse durch einheitliche Online-Tools verbessert werden. Puffersysteme und Eigenstromerzeugung sollten stärker gefördert werden, um Netzengpässe zu vermeiden.
Kommunikationskampagne: Die Öffentlichkeitsarbeit sollte gezielt die Vorteile und Möglichkeiten der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in den Vordergrund stellen, um Akzeptanz und Vertrauen weiter zu stärken.
Blockiergebühren: Blockiergebühren seien ein wichtiges Steuerungsinstrument, sollten aber ausschließlich vom Betreiber bzw. Eigentümer der Stellfläche erhoben werden dürfen.
Cybersicherheit: Die Anforderungen an die Cybersicherheit müssten innovationsfreundlich und praxisnah ausgestaltet werden.
Zusammenarbeit und Steuerung: Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft und Verbänden müsse kontinuierlich und verbindlich erfolgen. Man sollte mindestens halbjährlich tagen, um den Fortschritt zu sichern.
Fazit
Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 ist aus Sicht des charGER e.V. ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur umfassenden Elektrifizierung des Verkehrssektors. Entscheidend wird laut dem Verband jedoch sein, dass die Maßnahmen konsequent, verbindlich und mit klarer Verantwortlichkeit umgesetzt werden.
„Nur wenn Bürokratie abgebaut, Kommunen gestärkt und Innovationen gefördert werden, kann die Ladeinfrastruktur in Deutschland zukunftsfest ausgebaut werden“, so Constantin Schwaab, charGER e.V. „Wir stehen bereit, diesen Prozess mit unserer Expertise konstruktiv zu begleiten.“
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