Die EU und die USA haben sich in einer gemeinsamen Rahmenerklärung zu einem geplanten Handelsabkommen darauf verständigt, Handelshemmnisse abzubauen. Dabei wurde auch die Absicht formuliert, die Fahrzeugstandards des jeweils anderen Marktes anzuerkennen. Kritiker befürchten, dass damit europäische Sicherheits- und Abgasvorschriften umgangen werden könnten und große US-Modelle wie der Tesla Cybertruck leichter Zugang zum europäischen Markt erhalten.
Doch die praktische Umsetzung dieser Absicht gilt als äußerst unwahrscheinlich. „Ein Zollabkommen ist rein rechtlich nicht in der Lage, die in Europa gültige Typgenehmigungsverordnung außer Kraft zu setzen oder gar zu übersteuern“, erklärte Frank Schneider, Referent beim TÜV-Verband, gegenüber der Automobilwoche. Die maßgebliche EU-Verordnung 2018/858 sehe eine automatische Anerkennung ausländischer Standards nicht vor.
Damit eine Anpassung tatsächlich erfolgen könnte, wäre laut dem Bericht ein formales Gesetzgebungsverfahren innerhalb der EU erforderlich. Daran wären sowohl das Europäische Parlament als auch die Mitgliedstaaten beteiligt. „Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Deutschland dem zustimmen würde“, so Schneider. Nach seiner Einschätzung hat das Rahmenabkommen in der Öffentlichkeit unbegründete Sorgen geschürt.
Auch die Bundesregierung reagiert zurückhaltend. Das Wirtschaftsministerium bezeichnete die Absichtserklärung auf Anfrage der Automobilwoche als grundsätzlich positiv, wies aber auf die noch unklare konkrete Ausgestaltung hin. Eine abschließende Bewertung sei daher derzeit nicht möglich.
EU- und US-Gesetzgebung unterschiedlich
Der TÜV-Verband lehnt eine gegenseitige Anerkennung der Standards ausdrücklich ab. Er verweist auf deutliche Unterschiede in sicherheits- und umweltrelevanten Systemen zwischen Europa und den USA. Diese Unterschiede seien auf verschiedene Verkehrssysteme zurückzuführen. So erfordere die dichte Infrastruktur in Europa andere Sicherheitsmaßnahmen als in den USA.
Ein Beispiel liefert der TÜV mit dem Tesla Cybertruck: Aufgrund seiner kantigen Form und der starren Stahlkonstruktion sei das Elektroauto in der EU nicht zulassungsfähig. In den USA spielen Aspekte wie Fußgängerschutz eine geringere Rolle. Und in der EU – und damit auch in Deutschland – bedingen zudem hohe Geschwindigkeiten auf Autobahnen besondere Vorkehrungen.
Darüber hinaus unterscheiden sich auch die Verfahren zur Fahrzeugzulassung in den USA und der EU grundlegend. Nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums sind die Systeme nicht kompatibel, was eine gegenseitige Anerkennung zusätzlich erschwert.
Eine begrenzte Ausnahme bildet lediglich die Einzelgenehmigung nach der EU-Typgenehmigungsverordnung. Diese ermöglicht die Zulassung einzelner Fahrzeuge nach US-Standards in Europa. Für einen massenhaften Import stellt sie jedoch keine Lösung dar.