Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Streit um Ladeinfrastruktur an deutschen Autobahn-Raststätten entschieden, dass die bisherige Vergabepraxis rechtswidrig war. In dem Verfahren gab das Gericht dem Antrag des niederländischen Schnellladebetreibers Fastned vollständig statt. Damit steht fest: Der Bau von Ladesäulen an bewirtschafteten Raststätten entlang der Autobahnen muss künftig in einem Vergabeverfahren ausgeschrieben werden.
Nach dem Beschluss ist die Autobahn GmbH des Bundes verpflichtet, beim Ausbau der Ladeinfrastruktur ein formelles Vergabeverfahren durchzuführen. Bislang war das nicht der Fall. Die Tank & Rast GmbH sowie die Ostdeutsche Autobahntankstellen beriefen sich auf bestehende Tankstellenkonzessionsverträge mit der Autobahn GmbH. Diese ursprünglich auf Tankstellen beschränkten Konzessionen wurden später ohne Ausschreibung auf die Errichtung von Ladepunkten ausgeweitet.
Dadurch konnten die beiden Betreiber bislang selbst entscheiden, welche Anbieter von Ladeinfrastruktur an einer Raststätte tätig werden dürfen. Diese Praxis erklärte das Oberlandesgericht mit seinem Beschluss vom 6. März für unzulässig. Künftig muss die Autobahn GmbH die entsprechenden Flächen im Wettbewerb vergeben. Vergleichbare Ausschreibungen gibt es bereits an unbewirtschafteten Standorten sowie bei regionalen Schnellladepunkten im Rahmen des „Deutschlandnetzes“.
Welche konkreten Erwägungen das Gericht zu seiner Entscheidung geführt haben, ist noch nicht bekannt, da die schriftliche Urteilsbegründung aussteht. Das Ergebnis ist jedoch eindeutig: Der Ausbau von Ladeinfrastruktur an zentralen Standorten des Fern- und Reiseverkehrs darf nicht mehr ohne transparentes Verfahren vergeben werden.
Fastned wertet die Entscheidung als wichtigen Schritt für den Wettbewerb. Die für Deutschland zuständige Managerin Linda Boll erklärte: „Heute ist ein großartiger Tag – nicht nur für Fastned, sondern für alle, die heute und zukünftig elektrisch unterwegs sind. Der Entscheid des Oberlandesgerichts ebnet den Weg für echten Wettbewerb an den bewirtschafteten Autobahnraststätten.“ Zugleich betonte Boll, dass das Unternehmen bereit sei zu investieren, damit Deutschland beim Schnellladen zur europäischen Spitze aufschließen könne.
Tank & Rast reagierte zurückhaltend. Ein Sprecher erklärte, das Unternehmen habe das Urteil zur Kenntnis genommen und werde zunächst die schriftlichen Urteilsgründe prüfen.
Die Monopolkommission begrüßte die Entscheidung. Ihr Vorsitzender Tomaso Duso sagte: „Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass die Vergabe von Ladeinfrastruktur an Autobahnraststätten der Tank & Rast ohne Ausschreibung rechtswidrig war. Das ist eine gute Nachricht für den Wettbewerb.“ Die Entscheidung schaffe die Grundlage für eine transparente und diskriminierungsfreie Vergabe von Flächen für Ladeinfrastruktur.
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