Der Europäische Rat hat eine überarbeitete Messgeräterichtlinie (MID) verabschiedet, die unter anderem den Umgang mit beschädigten oder gestohlenen Ladekabeln an öffentlichen Ladesäulen vereinfachen soll. Ziel ist es, Betreiber zu entlasten und Verfahren rund um Reparatur und Wiederinbetriebnahme zu beschleunigen. Nach der Zustimmung des Rates tritt der Rechtsakt am 20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend 24 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht zu überführen.
Die aktualisierte MID erweitert ihren Anwendungsbereich: Künftig erfasst sie alle Ladegeräte für Elektrofahrzeuge, „einschließlich Schienenfahrzeuge, Boote, Schiffe und Flugzeuge“. Darüber hinaus betont der Rat, dass die überarbeiteten Regeln die Digitalisierung und intelligente Messtechnik priorisierten und den Einsatz neuer Gase wie Wasserstoff zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse unterstützten.
Für die Elektromobilität greift die Novelle ein akutes Problem auf: Vandalismus und Kabeldiebstahl haben sich zu erheblichen Herausforderungen für Betreiber öffentlicher Schnelllader entwickelt. Die Schäden gehen in die Millionen – wegen des physischen Austauschs der Kabel und der Umsatzausfälle während der Reparatur, aber auch aufgrund aufwendiger Vorgaben zur erneuten Prüfung der Messsysteme nach einem Kabelwechsel.
Hier setzt die Richtlinie an: Sie führt Anforderungen ein, wonach „Ladekabel bei Beschädigung oder Diebstahl leicht ausgetauscht werden können müssen, ohne die Leistung des Geräts zu beeinträchtigen“. Erfüllt ein Kabel die neuen Vorgaben, soll es im Ernstfall „problemlos“ ersetzt werden können, „ohne die Leistungsfähigkeit der Messgeräte zu beeinträchtigen“. Damit soll die erneute Prüfung des gesamten Messsystems vermieden oder zumindest vereinfacht werden.
Neben den Kabelanforderungen präzisiert die MID auch die Regeln zur Anzeige von Messergebnissen. Während Gas- und Stromzähler ihre Werte weiterhin direkt am Gerät anzeigen müssen, können bei Ladestationen alternativ „auch der Fahrzeugbildschirm oder ein anderes Endgerät (z. B. ein Smartphone) zur Datenanzeige genutzt werden“.
Mit der Einführung der neuen MID-Kategorie „Messsysteme für Ladestationen“ entsteht zudem ein einheitlicher europäischer Rahmen für die Branche. Diese formale Harmonisierung ist neu und kann den grenzüberschreitenden Ausbau von Ladenetzen erleichtern. „Die neue Messgeräterichtlinie legt gemeinsame Standards für Ladegeräte für Elektrofahrzeuge und Zapfsäulen fest und ebnet damit den Weg für den flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur“, sagt Michael Damianos, Minister für Energie, Handel und Industrie der Republik Zypern.
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