Der Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. (BVfK) mit eigenen Angaben nach über 1.000 Mitgliedern nimmt Stellung zu den Plänen der Bundesregierung, im nächsten Jahr erneut eine Kaufprämie für E-Autos und Plug-in-Hybride einzuführen.
CDU/CSU und SPD haben eine Prämie für den Kauf und das Leasing neuer Elektroautos und Plug-in-Hybride angekündigt. Die Förderung von mindestens 3.000 Euro richtet sich an „Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen“. Die obere Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro. Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 3.000 Euro erhalten einen weiteren Zuschuss von 1.000 Euro. Wenn im Haushalt Kinder leben, gibt es noch einmal mehr Geld. Maximal wird der E-auto-Kauf mit 5.000 Euro staatlich gefördert.
Der BVfK unterstützt das politische Ziel, emissionsarme Mobilität zu fördern und Arbeitsplätze in der Automobilwirtschaft zu sichern. Gleichzeitig warnt der Verband vor Fehlanreizen, wie sie frühere kurzfristige Subventionsprogramme bereits ausgelöst hätten. „Subventionen erzeugen häufig nur Strohfeuer und führen zu massiven Marktverschiebungen“, sagt BVfK-Präsident Ansgar Klein. „Nicht nur die Abwrackprämie 2009 habe gezeigt, dass künstlich erzeugte Nachfragepeaks anschließend zu Einbrüchen führen – ohne nachhaltigen Mehrabsatz.“
Ein zentrales Risiko sieht der Verband in einer erneuten einseitigen Subventionierung von Neufahrzeugen. Sie verringere den Innovationsdruck auf Hersteller und führe zu steigenden Preisen sowie erheblichen Wertverlusten für Verbraucher. Um insbesondere Haushalte mit kleineren Einkommen zu entlasten, fordert der BVfK daher die Einführung einer Förderung für gebrauchte Elektroautos: 50 Prozent der Neuwagenprämie für Fahrzeuge bis 3 Jahre/50.000 km sowie 30 Prozent der Neuwagenprämie für Fahrzeuge bis 5 Jahre/80.000 km.
Nur so könne Elektromobilität wirklich in der Breite ankommen, heißt es vom BVfK. „Auch die Umwelt hat keinen Vorteil, wenn geförderte Elektrofahrzeuge als Gebrauchte auf Halden verschwinden und in der weiteren Handelsstufe keine Verbrenner ablösen.“
Der BVfK kritisiert zudem die frühere Praxis, EU-Neufahrzeuge aufgrund von Tageszulassungen förderrechtlich als Gebrauchtfahrzeuge zu behandeln. Dies habe sowohl Verbraucher als auch den für den Wettbewerb wichtigen EU-Neuwagenhandel massiv benachteiligt. Der Verband fordert daher eine klare Gleichstellung von EU-Neuwagen, wie sie auch der europäische Rechtsrahmen vorsieht.
„Es braucht ein Fördermodell, das Umwelt, Marktmechanismen und soziale Gerechtigkeit gleichermaßen berücksichtigt“, betont Götz Knoop, Referat Politik beim BVfK. Kurzfristige Maßnahmen dürften nicht erneut ausschließlich den Herstellern zugutekommen. „Im Kfz-Gewerbe jenseits der Werkstore arbeiten weit mehr Menschen als in den Fabriken selbst. Ein Förderprogramm darf nicht zum Kollateralschäden u.a. beim freien Handel führen.“
Automobile Magazine-Germany





































































































