Vergangene Woche hat die EU-Kommission einen neuen Vorschlag für die Verordnung über Flottenzielwerte – das sogenannte „Verbrenner-Aus“ – vorgestellt. Darin werden die Zielwerte für 2035 abgeschwächt. Für den Klimaschutz, aber auch für die Zukunft der Automobilindustrie sei das ein falsches Signal, konstatiert Peter Kasten, Leiter des Bereichs Ressourcen & Mobilität am Öko-Institut, in einer Spezialfolge des Podcasts „Wenden bitte!“.
„Richtungsklarheit bei der Technologie ist zentral für eine erfolgreiche Antriebswende hin zum Elektroauto, damit Gesellschaft und Wirtschaft sich darauf einstellen können“, so Kasten. Im Podcast des Öko-Instituts erklärt er den Vorschlag der EU-Kommission und was die Regeln für den Klimaschutz bedeuten.
„Klare Richtung vorgeben, um Klimaziele zu erreichen“
Die standardmäßige Überprüfung der EU-Verordnung zu Flottenzielwerten ist aufgrund der wirtschaftlichen Lage in der Automobilindustrie vorgezogen worden. Die Kommission schlägt nun vor, die Einhaltung der Emissionsminderungsziele zu Beginn der 2030er-Jahre nicht mehr jahresscharf zu überprüfen, sondern im Durchschnitt der Jahre 2030 bis 2032.
Ab 2035 können zudem grüner Stahl und erneuerbare Kraftstoffe angerechnet werden, so dass die Hersteller ihre Emissionen nicht wie bisher um hundert Prozent, sondern nur um 90 Prozent senken müssen. „Die Anrechnung von erneuerbaren Kraftstoffen wird vermutlich für alle Hersteller ohne zusätzliche Anstrengungen möglich sein. Emissionsarmen Stahl zu verwenden, planen Hersteller bereits ein. Der Klimaschutz wird also aufgeweicht,“ schlussfolgert Peter Kasten.
In den letzten Projektionen der Bundesregierung betrage die Lücke zu den Zielen im Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2030 schon jetzt rund 170 Megatonnen. „Die Bundesregierung begrüßt in ihren ersten Stellungnahmen den Vorschlag der EU-Kommission und steht nun umso mehr in der Verantwortung zu zeigen, wie sie diese Lücke schließen will“, heißt es.
„Schlupflöcher schließen, Regulierung anpassen“
Bei dem Antriebssystem Plug-In-Hybride waren im Jahr 2024 die auf der Straße in der realen Nutzung gemessenen Emissionen mehr als vier Mal höher als die für die Regulierung auf dem Prüfstand ermittelten Emissionen. „Es ist bisher nur Klimaschutz auf dem Papier. Die Regulierung sollte kontinuierlich angepasst werden und die tatsächlichen Emissionen für Plug-In-Hybride realistischer abbilden,“ fordert Kasten im Podcast.
Außerdem werden kleine batterieelektrische Pkw mit einem höheren Faktor bei den Flottenzielen eingerechnet, um den Markt für bezahlbare, kleine batterieelektrische Fahrzeuge anzukurbeln. Die Definition von klein ist mit der Grenze von 4,20 Metern für die Fahrzeuge jedoch sehr großzügig. Bei dieser Definition für kleine batterieelektrische Fahrzeuge dürften viele Kompaktklassewagen zukünftig wenige Zentimeter kürzer werden. Diese Grenze sollte also deutlicher auf Kleinwagen angepasst werden, so der Bereichsleiter des Öko-Instituts.
Anschließend an den Kommissionsvorschlag werden nun der Europäische Rat und das Europäische Parlament Stellung nehmen. „Es bleibt abzuwarten, was im weiteren Verlauf verhandelt wird. Die vereinbarten Flexibilitäten zur Emissionsminderung sollten im vermutlich anstehenden Trilog-Verfahren nicht weiter erhöht werden,“ sagt Kasten. „Für eine tragfähige Zukunft braucht die Automobilindustrie klare Regeln für die Transformation zur Elektromobilität, um auch auf dem internationalen Markt konkurrenzfähig zu sein.“
Zum Artikel Öko-Institut: Abgeschwächtes „Verbrenner-Aus“ riskiert Technologieklarheit auf ecomento.de
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