Der Marktbeobachter Deutsche Automobil Treuhand (DAT) sieht die politische Entscheidung für eine Elektroauto-Kaufprämie ausschließlich für Neuwagen kritisch und mit zahlreichen offenen Fragen verbunden.
Nach Einschätzung der DAT könnte eine solche Maßnahme den bestehenden Pkw-Bestand an Elektroautos negativ beeinflussen, insbesondere Fahrzeuge, die aktuell zum Verkauf stehen. Bereits die letzte, Ende 2023 eingestellte E-Auto-Prämie habe gezeigt, dass Förderungen „erhebliche Auswirkungen“ auf die Restwerte hatten und diese weiter unter Druck geraten können.
Besondere Unsicherheit sieht die DAT beim Leasing. Viele Elektrofahrzeuge befinden sich derzeit in laufenden Leasingverträgen, deren zum Vertragsende vereinbarte Restwerte durch die neue Prämie schwer erreichbar sein könnten. Da der Leasinganteil bei E-Autos proportional höher ist als bei Verbrennern, stellt sich für die Branche die Frage, wie Leasinggesellschaften mit möglichen Wertverlusten umgehen, zumal eine nachträgliche Erhöhung der Leasingraten während der Laufzeit kaum möglich ist.
Zweifel äußert die DAT auch an der Zielgenauigkeit der Förderung. Laut einer Befragung für den kommenden DAT Report zahlten private Neuwagenkäufer 2025 im Schnitt 47.160 Euro für ein Elektroauto. Dieser Betrag liegt über dem Haushaltseinkommen von 45.000 Euro, das – zuzüglich Kinder – Voraussetzung für die maximale Förderung ist. Nach Kenntnis der DAT orientiert sich diese Zielgruppe eher am Gebrauchtwagenmarkt als am Neuwagenkauf.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der erwartete Bürokratieaufwand. Für die Beantragung der Förderung seien umfangreiche Nachweise nötig, etwa zu Einkommen sowie Anzahl und Alter der Kinder. Dies betreffe nicht nur die Antragsteller, sondern auch die Händler, die das Thema zwangsläufig in Verkaufsgespräche einbeziehen müssten.
Martin Weiss, Leiter DAT Fahrzeugbewertung, verweist zudem auf die Ursachen des jüngsten Marktwachstums: „Nachgewiesenermaßen kam der bedeutende Zuwachs der Zulassungszahlen für E-Autos im zurückliegenden Jahr (+43% gegenüber 2024) auch aufgrund des großzügigen Engagements der Hersteller und Importeure zustande.“ Offen sei, ob dieses Engagement fortgeführt oder durch die staatliche Förderung teilweise ersetzt werde.
Weiss erinnert außerdem daran, dass zuletzt fast zwei Drittel der E-Auto-Zulassungen gewerblich waren und auch steuerliche Vorteile wie die „0,25-%-Versteuerung“ für privat genutzte Dienstwagen dazu beigetragen hätten. Eine nachhaltige Steigerung der Attraktivität von Elektrofahrzeugen hätte die DAT nach eigenen Angaben eher in einer flächendeckenden Förderung des Ladestroms gesehen.
Die neue staatliche E-Auto-Kaufprämie richtet sich an Privatkunden. Sie unterstützt beim Kauf oder beim Leasing eines neuen, erstmals in Deutschland zuzulassenden Fahrzeugs mit rein elektrischem oder extern aufladbarem Hybridantrieb. Förderfähig sind Käufer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 80.000 Euro beträgt. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu zwei Kinder um 5000 Euro je Kind. Unter dem Strich kann die Förderung bis zu 6000 Euro betragen.
Automobile Magazine-Germany

























