Der österreichische Antriebsentwickler Obrist ist von zwei Insolvenzverfahren betroffen. Über die 2014 gegründete Obrist Powertrain GmbH und die Obrist Technologies GmbH aus Lustenau wurden am 30. September 2026 Konkursverfahren eröffnet. Nach Angaben des Alpenländischen Kreditorenverbands (AKV) belaufen sich die Forderungen gegen beide Unternehmen zusammen auf rund 24,9 Millionen Euro. Eine Fortführung oder Sanierung ist nach dem bisherigen Verfahrensstand nicht vorgesehen.
Als Ursachen werden hohe Entwicklungskosten, der ausgebliebene kommerzielle Durchbruch der Technologien und die schwierige Lage der europäischen Automobilindustrie genannt. Auch die zunehmende Konzentration der Autohersteller auf rein batterieelektrische Antriebe belastete nach Angaben des AKV das Geschäft. Zuletzt scheiterten Gespräche mit ausländischen Investoren über ein gemeinsames Unternehmen.
Bekannt wurde Obrist insbesondere durch seinen sogenannten HyperHybrid-Antrieb. Das serielle Hybridsystem kombiniert einen elektrischen Fahrantrieb mit einem kompakten Verbrennungsmotor, der über einen Generator Strom erzeugt. Der Verbrennungsmotor kann nach Unternehmensangaben auch mit Methanol betrieben werden. Obrist demonstrierte die Technik unter anderem in einem umgebauten Tesla Model 3.
Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist der von Obrist entwickelte Zero-Vibration-Generator. Die kompakte Einheit verbindet Verbrennungsmotor und Generator und soll durch gegenläufige Kolbenbewegungen besonders vibrationsarm arbeiten. Der erzeugte Strom versorgt den elektrischen Antrieb beziehungsweise lädt die vergleichsweise kleine Antriebsbatterie. Damit verfolgt Obrist einen anderen Ansatz als rein batterieelektrische Fahrzeuge mit großen Akkupaketen.
Darüber hinaus entwickelte die Obrist-Gruppe ein Konzept zur Herstellung synthetischen Methanols aus Wasserstoff und abgeschiedenem CO₂. Unter dem Namen Sub Zero Methanol sollte der Kraftstoff in Kombination mit erneuerbaren Energien und dauerhafter Kohlenstoffbindung eine negative CO₂-Bilanz ermöglichen. Ob diese tatsächlich erreicht wird, hängt von der konkreten Herstellung und der vollständigen Energiebilanz ab. Ein großflächiger kommerzieller Einsatz der Technologie ist bislang nicht dokumentiert.
Die Insolvenz betrifft zwei zentrale Gesellschaften hinter der Entwicklung des HyperHybrid-Konzepts. Zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung beschäftigte Obrist Powertrain noch neun Mitarbeiter, Obrist Technologies hatte keine Beschäftigten mehr. Welche Folgen die Insolvenz für bestehende Patente, Entwicklungsarbeiten und mögliche Lizenzvereinbarungen hat, ist bislang nicht geklärt.
Zum Artikel Obrist meldet Insolvenz an: Zukunft des „HyperHybrid“ ungewiss auf
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