Am 12. September ist mit der Verordnung (EU) 2023/2854 der sogenannte Data Act der EU-Kommission in Kraft getreten, mit dem Ziel, europaweit einheitliche Regeln für den Zugang zu Daten und deren Nutzung zu schaffen. Darüber hinaus wurden Leitlinien verfasst, wie die neuen Vorschriften speziell im Automobilsektor anzuwenden sind. Der ZDK kritisiert diese als nicht weitreichend genug.
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