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Blockiergebühren an E-Auto-Ladestationen sollen teils verboten werden

DE

Viele Betreiber von Elektroauto-Ladesäulen erheben sogenannte Blockiergebühren, damit die Strom-Tankstellen nicht von E-Autos zugeparkt werden und schnell Platz ist für die nächsten Kunden. Das gilt in der Regel auch in der Nacht, was viele kritisieren. Die Bundesregierung will nun damit Schluss machen.
Das Bundesverkehrsministerium hat kürzlich in ihrem neuen „Masterplan Ladeinfrastruktur“ gefordert, die Blockiergebühr nachts zu verbieten. Der Zuschlag soll zudem nicht mehr während des Ladens erhoben werden dürfen. Sondern erst dann, wenn kein Strom mehr fließt – also bei vollem Akku und beendetem Ladevorgang.
Blockiergebühren seien „unverhältnismäßig und nicht verbraucherfreundlich, wenn sie an Normalladepunkten für das Laden von Pkw in einem Zeitraum zwischen 22 und 8 Uhr erhoben werden oder wenn eine Erhebung während noch laufender Ladevorgänge erfolgt“, so das Verkehrsministerium.
Um die Zuschläge unter den genannten Bedingungen abzuschaffen, ist allerdings laut der Bild höherer Aufwand notwendig: Dafür müsse die europäische Ladesäulenverordnung (Alternative Fuels Infrastructure Regulation, AFIR) angepasst werden. Das wolle die Bundesregierung in Kürze angehen.

Automobile Magazine-Germany

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