VDA-Präsidentin Hildegard Müller: Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 „grundsätzlich positiv“

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Das Bundesverkehrsministerium hat kürzlich einen Entwurf des neuen „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ präsentiert. Es handelt sich um die Strategie für den weiteren Ausbau des Ladenetzes in Deutschland. Dazu äußerte sich nun ausführlich die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie VDA Hildegard Müller.

„Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge weiter zu beschleunigen, die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen und für bezahlbare Ladepreise zu sorgen, ist eine schlüssige, ressortübergreifende ‚Gesamtstrategie Laden‘ unabdingbar. Vor diesem Hintergrund bewertet der VDA den Entwurf zum Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 grundsätzlich positiv“, so die Lobbyistin.

Der Entwurf enthalte eine Reihe von Vorschlägen, die geeignet seien, einen Beitrag zur Attraktivität der E-Mobilität zu leisten. Dazu zählten vor allem einfachere und schnellere Genehmigungsverfahren, eine Beschleunigung von Netzausbau und Netzanschlüssen, niedrigere Ladepreise durch mehr Transparenz und Wettbewerb, ein verstärkter Fokus auf Ladeinfrastruktur für E-Lkw und Busse an Autobahnen und Betriebshöfen und angepasste Rahmenbedingungen für das bidirektionale Laden. Nachbesserungsbedarf bestehe aber dennoch.

Im Einzelnen kommentiert der VDA:

Der Entwurf sehe richtigerweise zielgerichtete Unterstützungsmaßnahmen für Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern vor. Wichtig sei jedoch auch, die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zum Ausbau der Ladeinfrastruktur an Stellplätzen von Gebäuden unverzüglich und möglichst ambitioniert in nationales Recht umzusetzen. Flexibilisierungen der EU-Mindestvorgaben sollten dabei nur, wo sinnvoll und nötig, vorgesehen werden. Die im Entwurf unter dem Begriff „Pooling“ angeführte Bündelung von Ladepunkten über mehrere Standorte hinweg würde die EU-Vorgaben signifikant abschwächen und dem Ziel einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur widersprechen. Sie sei daher unbedingt abzulehnen.

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge und Busse müsse mit Hochdruck vorangetrieben werden, denn die „noch völlig unzureichende Verfügbarkeit“ von Ladepunkten stelle das zentrale Hemmnis für den Hochlauf der elektrischen Nutzfahrzeuge und Busse dar. Das Bekenntnis zum weiteren Ausbau des Ladenetzes für E-Lkw entlang der Autobahn an bewirtschafteten und unbewirtschafteten Rastanlagen sei daher ausdrücklich zu begrüßen.

Die darüber hinaus vorgesehene Förderung von Ladeinfrastruktur an Depots und Betriebshöfen einschließlich der erforderlichen Netzanschlüsse sei sinnvoll, müsse aber mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden. Unbedingt sollte das Ladenetz für Nutzfahrzeuge die absehbare Entwicklung in Richtung autonomer Fahrzeuge einbeziehen, hier gebe es im Entwurf noch Nachbesserungsbedarf.

Das wachsende Segment der leichten E-Nutzfahrzeuge werde im vorliegenden Entwurf bislang nur unzureichend berücksichtigt. Dezidierte Maßnahmen zum flankierenden Aufbau spezifischer Ladeinfrastruktur, insbesondere im urbanen Umfeld, seien dringend erforderlich. Hier bleibe der Entwurf hinter den Erwartungen zurück.

Für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur komme den Stromnetzen eine Schlüsselrolle zu. Aktuell seien die deutschen Stromnetze für die Energiewende und den Hochlauf der E-Mobilität nicht gerüstet. Insbesondere mit Blick auf die hohen Leistungsanforderungen des Lkw-Ladenetzes müsse der Ausbau vorausschauend erfolgen, das heißt orientiert am künftigen Bedarf.

Die Weiterentwicklung des vorausschauenden Netzausbaus entlang verbesserter Bedarfsprognosen, wie sie im Entwurf des Masterplans vorgesehen ist, sei der richtige Weg. Zudem müssten Netzanschlussbegehren im Rahmen eines bundesweit einheitlichen, digitalen Prozesses eingereicht werden können. Hier lege der Entwurf mit der Ausweitung der Digitalisierung und Standardisierung auf Netzanschlussverfahren in der Mittelspannung den richtigen Schwerpunkt. Darüber hinaus sei bei Netzanschlussverfahren mehr Transparenz, Standardisierung und Verbindlichkeit erforderlich – „hier darf es keine Abstriche geben“.

Der Entwurf lege mit dem geplanten „Innovationsbonus“ für bidirektionale Ladeeinrichtungen einen richtigen Schwerpunkt, springe bei der entscheidenden Frage der Doppelbelastungen jedoch zu kurz: Stromsteuer, Netzentgelte und Konzessionsabgaben müssten im Anwendungsfall Vehicle-to-Grid, das heißt bei Rückspeisung in das allgemeine Versorgungsnetz, jetzt zügig entfallen, damit sich das bidirektionale Laden im Markt etablieren könne.

„Fakt ist: Günstige Ladepreise sind für den Markthochlauf der E-Mobilität von großer Bedeutung. Um die Verbraucher zu entlasten und die Attraktivität der E-Fahrzeuge zu erhöhen, ist eine Senkung der Ladepreise durch mehr Transparenz, Wettbewerb und Technologie entscheidend“, so der VDA. „Mit der Abschaffung unverhältnismäßiger, d.h. nächtlicher Stand- und Blockiergebühren, sowie der Transparenzstelle für Ad-hoc-Ladepreise sind im Entwurf gute Vorschläge in Richtung bezahlbarer und nutzerfreundlicher Ladepreise gemacht. Bei der Stromsteuer fällt der Entwurf jedoch hinter den Koalitionsvertrag zurück. Hier muss jetzt zügig nachgebessert und die Stromsteuer für die E-Mobilität abgesenkt werden, damit Ladestrom entscheidend günstiger wird.“

Darüber hinaus gelte: „Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene für ambitioniertere Ziele in der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) einsetzen. Die aktuellen AFIR-Mindestziele sind nicht ambitioniert genug und werden dem Markthochlauf der E-Mobilität in Europa nicht gerecht. Höhere Dichte- und Leistungsziele, frühere Zwischenstufen sowie einheitliche Vorgaben entlang des gesamten TEN-T-Netzes sind geboten, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur EU-weit zu beschleunigen und so eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der E-Mobilität in Europa zu schaffen.“

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