„Die Rechtslage ist eindeutig: Ein elektronisches Gerät darf nur benutzt werden, wenn das Gerät weder aufgenommen noch gehalten werden muss und eine Sprachsteuerung verwendet wird. Zur Bedienung muss ein kurzer Blick genügen. Ansonsten dürfen Geräte nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor genutzt werden, eine Start-Stopp-Automatik genügt nicht“, erklärt Heiner Bartling, Präsident der Landesverkehrswacht Niedersachsen. „Bei Verstößen drohen – je nach Situation – bis zu 228,50 Euro Bußgeld, 2 Punkte im Flensburger Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot.“Nur 59 Prozent der Autofahrerinnen und Autofahrer, die gelegentlich am Steuer arbeiten, kennen diese Vorgaben genau. Weitere 38 Prozent haben eine grobe Vorstellung davon. Das kann nicht nur verkehrsrechtliche Folgen haben. „Wer am Steuer arbeitet, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern vor allem auch die eigene Fahrsicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer“, betont Bartling. Die Umfrage wurde im September 2025 online unter 1.012 hauptverantwortlichen Autofahrerinnen und Autofahrern in Deutschland durchgeführt, die für die Wartung eines Fahrzeugs zuständig sind.
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