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Verkehrsminister Bilger für Zulassung von Tesla-Assistenzsystem

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Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) will sich für eine zeitnahe europaweite Genehmigung des fortgeschrittenen Tesla-Fahrerassistenzsystems einsetzen, das bislang unter der Bezeichnung „Full Self-Driving Supervised“ beziehungsweise FSD Supervised vermarktet wird. Nach Angaben des Verkehrsministeriums (BMV) laufen dazu Verfahren auf europäischer Ebene.

Bilger hatte sich im September mit Tesla über technische und haftungsrechtliche Fragen ausgetauscht. „Wir haben schnell ein gemeinsames Verständnis gefunden und eine konstruktive Einigung erzielt. Auf dieser Grundlage werde ich mich jetzt dafür einsetzen, dass das System zeitnah europaweit genehmigt wird“, teilt der Verkehrsminister mit. „Mein Ziel ist, dass Tesla-Fahrer die Vorteile des Assisted Driving in der gesamten EU so schnell wie möglich nutzen können.“

FSD Supervised ist kein System, das die Fahraufgabe vollständig übernimmt. Es kann unter anderem Lenken, Beschleunigen und Bremsen unterstützen, während die fahrzeugführende Person aufmerksam bleiben und die Verantwortung für die sichere Fahrzeugführung behalten muss. Tesla hat nach Angaben des Verkehrsministeriums angeboten, die Bezeichnung in „Tesla Assisted Driving“ zu ändern.

Eine Genehmigung besteht bereits in den Niederlanden. Die dortige Zulassungsbehörde RDW hatte das System im April nach mehr als anderthalb Jahren Prüfung zugelassen. Nach eigenen Angaben führte sie mehr als 1000 Testläufe und über 3000 Teststunden durch und bezog Daten aus 1,8 Millionen in Europa gefahrenen Kilometern ein. Die dort erteilte Typgenehmigung galt zunächst nur für das niederländische Hoheitsgebiet. Für eine EU-weite Nutzung muss das Verfahren über die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten weitergeführt werden.

Deutschland begleitet dieses Verfahren nach Angaben des Verkehrsministeriums gemeinsam mit dem Kraftfahrt-Bundesamt, der RDW und Tesla. In den Gesprächen mit dem Hersteller ging es Berichten zufolge unter anderem um einzelne Systemfunktionen und die Haftungsverantwortung. Das Ministerium teilte zudem mit, dass Deutschland einen Ansatz unterstützt, nach dem das Assistenzsystem die zulässige Höchstgeschwindigkeit situationsabhängig um maximal zehn Prozent überschreiten können soll.

Die europäische Entscheidung ist damit noch nicht abgeschlossen. Eine ursprünglich für Oktober erwartete Abstimmung über die breitere Zulassung von FSD Supervised wurde verschoben. Dem veröffentlichten EU-Zeitplan zufolge soll die Angelegenheit frühestens im Dezember wieder behandelt werden. Tesla kann sein System deshalb trotz bestehender nationaler Freigaben bislang nicht einheitlich in der gesamten Europäischen Union anbieten.

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