Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung soll knftig fr mehr Transparenz an ffentlichen Ladesulen sorgen und dabei empfindliche Strafen einfhren. Hintergrund ist die europische AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation), die klare Vorgaben zur Preisinformation macht, bislang jedoch im deutschen Recht nicht ausreichend durchgesetzt werden konnte. Der nun im Bundeskabinett beschlossene Entwurf sieht Bugelder von bis zu 100.000 Euro vor, wenn Betreiber unvollstndige oder fehlerhafte Preisangaben machen.
Mit der Reform des Preisangabenrechts will die Bundesregierung eine bisher bestehende Lcke schlieen. Bislang konnten deutsche Behrden Verste gegen die AFIR-Transparenzregeln laut dem Portal Electrive nicht ahnden, was dazu fhrte, dass Ladepunktbetreiber auch bei unvollstndigen Angaben keine Sanktionen befrchten mussten. Ob es tatschlich relevante, bislang ungeahndete Verste gab, ist jedoch nicht bekannt.
Auch die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, fr Preistransparenz an Ladesulen zu sorgen. Ein wesentlicher Faktor ist hierfr aus ihrer Sicht die Einhaltung der vorgegebenen Regelungen zu Preisangaben und Preiskomponenten in Artikel 5 der AFIR. Um dies sicher zu stellen, bedarf es neben der berwachung eines effizienten Vollzugs, der auch durch angemessene Sanktionsmechanismen im Sinne des Wettbewerbs und des Verbraucherschutzes durchgesetzt werden kann, heit es in dem Entwurf.
Der Gesetzentwurf wurde vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Zunchst lag lediglich ein Referentenentwurf aus dem Februar 2026 vor. Laut Berichten wurde der Entwurf inzwischen vom Bundeskabinett beschlossen, nachdem er die Ressortabstimmung durchlaufen hat. Dennoch knnten noch nderungen erfolgen, da fr das Inkrafttreten die Zustimmung des Bundestags erforderlich ist.
Fr Verbraucher knnte die Reform konkrete Vorteile bringen. Die AFIR schreibt vor, dass bei DC-Schnellladestationen ber 50 kW, die seit April 2024 in Betrieb sind, der Preis pro Kilowattstunde (kWh) sowie mgliche zeitbasierte Komponenten vor Beginn des Ladevorgangs klar ausgewiesen werden mssen. Fr AC-Ladepunkte gilt eine feste Reihenfolge der Preisangaben: zunchst der Kilowattstundenpreis, dann Minutenpreise und schlielich weitere Pauschalen wie etwa Startgebhren.
Diese Regelungen betreffen allerdings nur das sogenannte Ad-hoc-Laden ohne vorherige Registrierung. Wird der Ladevorgang ber einen Mobility Service Provider (MSP) abgewickelt, gelten dessen Vertragsbedingungen. Allerdings sind auch diese Anbieter verpflichtet, alle relevanten Preisinformationen vorab ber elektronische Mittel wie Apps oder Websites bereitzustellen.
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