Der Verband der Automobilhändler Deutschlands (VAD) bewertet viele Details der neuen Elektroauto-Kaufprämie der Bundesregierung positiv. Den Ausschluss von gebrauchten Stromern sieht man aber kritisch.
„Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung entschlossen hat, die Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 zu gewähren. Damit müssen Kunden nicht warten, bis der Fördertopf geöffnet und das Antragsportal freigeschaltet ist“, sagt VAD-Präsident Burkhard Weller. Auch die Aufnahme von Plug-in-Hybriden in den Kreis der geförderten Elektrofahrzeuge begrüßt der Verband: „Damit kommt die Förderung auch solchen Kunden zugute, für die ein reines Elektroauto noch nicht infrage kommt.“
„Sehr kritisch“ bewertet der VAD, dass Gebrauchtwagen nicht gefördert werden. „Hätte sich die Bundesregierung dazu entschließen können, auch Jahreswagen in den Kreis der förderfähigen Fahrzeuge aufzunehmen, fiele es Familien mit kleinen und mittleren Einkommen sehr viel leichter, auf Elektroautos umzusteigen. Denn dieser Kundenkreis kauft in der Regel kaum Neuwagen“, so Weller. Der Nutzen der Förderung für den schnellen Hochlauf der Elektromobilität sei damit stark eingeschränkt.
Der VAD weist darauf hin, dass die Förderung in der jetzigen Form für den Autohandel in Deutschland eine erhebliche finanzielle Belastung darstelle. Vor allem die Entwertung des Gebrauchtwagenbestands im Handel werde viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. „Auch deshalb wäre es zu begrüßen gewesen, wenn die Bundesregierung Gebrauchtwagen in die Förderung einbezogen hätte.“
Positiv bewertet der VAD hingegen, dass außerhalb Europas produzierte Fahrzeuge nicht von der Förderung ausgeschlossen werden. Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, die Förderung an eine Fertigung in Europa zu knüpfen. Damit wären viele preisgünstige, nicht in Europa gebaute Modelle asiatischer und europäischer Hersteller nicht förderfähig gewesen.
Die neue staatliche E-Auto-Kaufprämie soll für Privatkunden rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Sie unterstützt beim Kauf oder beim Leasing eines neuen, erstmals in Deutschland zuzulassenden vollelektrischen oder extern aufladbaren Hybridfahrzeugs. Förderfähig sind Käufer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 80.000 Euro beträgt. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu zwei Kinder um 5000 Euro je Kind. Unter dem Strich kann die Förderung bis zu 6000 Euro betragen.
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